Am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat die Revision des Arbeitslosenversicherungsgeset-zes und der dazu gehörenden Verordnungen beschlossen. Die Inkraftsetzung des re-vidierten Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) erfolgt per 1. Juli 2021.
Die Einführung des revidierten AVIG führt dazu, dass keine Anmeldung zur Arbeits-vermittlung mehr bei der Wohngemeinde möglich sein wird. Für stellensuchende Per-sonen, welche in Langendorf wohnen, haben die Änderungen zur Folge, dass die Er-stanmeldung bei Arbeitslosigkeit ab 1. Juli 2021 direkt beim Regionalen Arbeitsver-mittlungszentrum (RAV) zu erfolgen hat.
RAV Solothurn
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Gemeindeverwaltung Langendorf
Einwohnergemeinde Langendorf
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