Die Finanzverwaltung organisiert und führt die Finanzbuchhaltung der Gemeinde Langendorf. Dazu gehört, dass sie die jährliche Gemeinderechnung, das Budget und den Finanzplan ausarbeitet. Ferner ist die Finanzverwaltung für die Zahlung und Verbuchung von Kreditorenrechnungen und mit der Verarbeitung von Debitorenzahlungen beauftragt. Auch ist sie für die Auszahlung der Besoldungen zuständig.
Der Gemeindeverwalter berät den Gemeinderat zudem unterstützend in Finanzfragen.
Die Steuerabteilung ist für den Bezug der Gemeindesteuer der Einwohnergemeinde Langendorf zuständig.
Wertvolle Tipps runds ums Steuerwesen für Jugendliche finden Sie hier.
Diese Abteilung fakturiert die Grund- und Abschlussgebühren, die Hundesteuer und die Beiträge für die Musikschule sowie alle übrigen Debitorenforderungen. Im weiteren ist sie auch mit dem Inkasso der Steuern, Gebühren und sämtlichen übrigen Forderungen beauftragt.
Die Verlustscheinbewirtschaftung und die Vereinbarung von Ratenzahlungen fallen ebenfalls in das Aufgabengebiet dieser Abteilung.
Einwohnergemeinde Langendorf
Schulhausstrasse 2
4513 Langendorf
032 625 85 95
gemeinde@langendorf-so.ch
MO: | 9:00 - 11:30 | 14:00 - 16:30 |
DI: | 9:00 - 11:30 | 14:00 - 16:30 |
MI: | Geschlossen | 12:30 - 16:30 |
DO: | 9:00 - 11:30 | 14:00 - 16:30 |
FR: | 9:00 - 11:30 | Geschlossen |