Wir heissen Sie herzlich willkommen in Langendorf!
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen online via eUmzug oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle an.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur von Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann. EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Anmeldung zur Erfüllung der Meldepflicht den Original Ausländerausweis umgehend bei den Einwohnerdiensten einzureichen.
Für Drittstaatsangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich und sie haben nach erfolgter Anmeldung eine Kopie des Ausländerausweises einzureichen sowie die Gebühren über CHF 25.00 (pro Person) zu bezahlen.
Melden Sie sich persönlich innerhalb von 14 Tagen am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug (kostenlos) ab.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Für Drittstaatsangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.
Der Heimatschein von Schweizerinnen und Schweizer wird direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.
Melden Sie uns Ihre Adressänderung innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug. Beachten Sie, dass auch Umzüge innerhalb eines Gebäudes gemeldet werden müssen.
Einwohnergemeinde Langendorf
Schulhausstrasse 2
4513 Langendorf
032 625 85 95
gemeinde@langendorf-so.ch
MO: | 9:00 - 11:30 | 14:00 - 16:30 |
DI: | 9:00 - 11:30 | 14:00 - 16:30 |
MI: | Geschlossen | 12:30 - 16:30 |
DO: | 9:00 - 11:30 | 14:00 - 16:30 |
FR: | 9:00 - 11:30 | Geschlossen |