Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG per 1. Juli 2021 / Erstanmeldung bei Arbeitslosigkeit
Am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat die Revision des Arbeitslosenversicherungsgeset-zes und der dazu gehörenden Verordnungen beschlossen. Die Inkraftsetzung des re-vidierten Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) erfolgt per 1. Juli 2021.
Die Einführung des revidierten AVIG führt dazu, dass keine Anmeldung zur Arbeits-vermittlung mehr bei der Wohngemeinde möglich sein wird. Für stellensuchende Per-sonen, welche in Langendorf wohnen, haben die Änderungen zur Folge, dass die Er-stanmeldung bei Arbeitslosigkeit ab 1. Juli 2021 direkt beim Regionalen Arbeitsver-mittlungszentrum (RAV) zu erfolgen hat.
RAV Solothurn
Sandmattstrasse 2
4501 Solothurn
Telefon: 032 627 96 11
Neu kann die Anmeldung von stellensuchenden Personen auch online über nachstehende Zugangsplattform für elektronische Dienstleistungen erfolgen:
https://formulare.so.ch/vwdawa_inter/start.do?wfjs_enabled=true&vid=6d2102bef2449c04&wfjs_orig_req=%2Fstart.do%3Fgeneralid%3Danmeldung_stellensuchende&txid=6175452d4ff05130ee3c3f8b5c270ef82c44ad69#
Hilfreiche Infos für Stellensuchende sind auch auf folgenden Websites abrufbar:
https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/stellensuchende.html
https://so.ch/verwaltung/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-wirtschaft-und-arbeit/arbeitsmarkt/rav-fuer-stellensuchende/
Gemeindeverwaltung Langendorf
/upload//Information Erstanmeldung Arbeitslosigkeit.pdf
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