Am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und der dazu gehörenden Verordnungen beschlossen. Die Inkraftsetzung des revidierten Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) erfolgt per 1. Juli 2021.
Die Einführung des revidierten AVIG führt dazu, dass keine Anmeldung zur Arbeits-vermittlung mehr bei der Wohngemeinde möglich sein wird. Für stellensuchende Personen, welche in Langendorf wohnen, haben die Änderungen zur Folge, dass die Er-stanmeldung bei Arbeitslosigkeit ab 1. Juli 2021 direkt beim Regionalen Arbeitsver-mittlungszentrum (RAV) zu erfolgen hat.
RAV Solothurn
Sandmattstrasse 2
4501 Solothurn
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Gemeindeverwaltung Langendorf
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