Revision Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG per 1. Juli 2021 / Erstanmeldung bei Arbeitslosigkeit

Am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und der dazu gehörenden Verordnungen beschlossen. Die Inkraftsetzung des revidierten Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) erfolgt per 1. Juli 2021.


Die Einführung des revidierten AVIG führt dazu, dass keine Anmeldung zur Arbeitsvermittlung mehr bei der Wohngemeinde möglich sein wird. Für stellensuchende Personen, welche in Langendorf wohnen, haben die Änderungen zur Folge, dass die Erstanmeldung bei Arbeitslosigkeit ab 1. Juli 2021 direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zu erfolgen hat.


RAV Solothurn
Sandmattstrasse 2
4501 Solothurn
Telefon: 032 627 96 11


Neu kann die Anmeldung von stellensuchenden Personen auch online erfolgen
 


Hilfreiche Infos für Stellensuchende sind auch auf folgenden Websites abrufbar:
https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/stellensuchende.html


https://so.ch/verwaltung/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-wirtschaft-und-arbeit/arbeitsmarkt/rav-fuer-stellensuchende/


Gemeindeverwaltung Langendorf

 

AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle Langendorf ist die Verbindungsstelle zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse. Wir informieren und beraten Sie gerne bei Fragen zu:

  • AHV/IV
  • Ergänzungsleistungen
  • Nichterwerbstätigen
  • Hilfslosenentschädigung

Die Zweigstelle erfüllt ihre Aufgaben nach den Weisungen der Geschäftsleitung der AKSO.

Alle Formulare der AKSO sind online verfügbar.