Einwohnerkontrolle

Die Einwohnerkontrolle ist für die administrative Erfassung der Einwohnerinnen und Einwohner von Langendorf (An- und Abmeldungen) zuständig. Sie führt zudem sämtliche sonst anfallende Mutationen durch wie Adressänderungen, Geburten, Hochzeiten, Scheidungen usw.

Weitere durch die Einwohnerkontrolle ausgeführte Arbeiten:

  • Führung des Einwohner- und Stimmregisters
  • Ausstellung diverser Bestätigungen
  • Beantragung von Identitätskarten
  • Adressauskünfte 
  • Kontrolle der obligatorischen Krankenversicherungspflicht
  • Verkauf von Kehricht- und Grüngutmarken
  • Initiativ- und Referendumsbescheinigungen
  • Ablaufkontrolle und Antragstellung der Ausländerausweise

eUmzug

Ihre Adressänderung (Zu-/Wegzug oder Adressänderung) können Sie online via eUmzug oder persönlich am Schalter vornehmen (innerhalb von 14 Tagen)

eUmzug starten

Nützliche Informationen betreffend Zuzug in die Gemeinde Langendorf

Nach § 3 des Gemeindegesetzes hat, wer in einer Einwohnergemeinde Wohnsitz oder Aufenthalt begründet, sich innert 14 Tagen anzumelden und seine Ausweispapiere zu hinterlegen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

Schweizer

  • Familienausweis (sofern verheiratet)
  • Krankenkassenversicherungsnachweis (Police oder Krankenkassenkarte)
  • Wohnungsnachweis (Miet- oder Untermietsvertrag)
  • Die Anmeldung ist gebührenpflichtig

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
  • Gültiger Pass oder Personalausweis
  • Krankenkassenversicherungsnachweis (Police oder Krankenkassenkarte)
  • Wohnungsnachweis (Miet- oder Untermietsvertrag)
  • Geburtsschein (wenn ledig)
  • Familien- oder Eheschein (wenn verheiratet)
  • Scheidungsurteil (wenn geschieden)

Weitere nützliche Informationen erhalten Sie hier (Checkliste Umzug).

Sie ziehen innerhalb von Langendorf um und möchten eine Adressänderung bekannt geben?

Alle in der Gemeinde wohnhaften Personen haben Adressänderungen innerhalb der Wohngemeinde innert 14 Tagen zu melden. Die Meldung kann via Post, E-Mail, Telefon oder am Schalter der Einwohnerkontrolle bekannt gegeben werden.
 

Sie ziehen weg von Langendorf und möchten sich abmelden?

Die Abmeldung in der Gemeinde hat innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder via eUmzug zu erfolgen. Dabei ist der Schriftenempfangsschein (Schweizerbürger) oder ein amtlicher Ausweis mitzubringen.

Die Militärdienstpflichtigen melden sich bei der Militärverwaltung Solothurn, Herr Jan Lanz, mit dem Dienstbüchlein ab. Zivilschutzpflichtige tun dies beim Regionalen Zivilschutz, Grenchenstrasse 12, 4502 Solothurn.

Beim Wegzug ins Ausland ist zu beachten, dass die persönliche Vorsprache auf der
Einwohnerkontrolle mindestens 3 Monate vor der Abreise erfolgen muss.
 

Geburt

Die Geburtsmeldung wird uns direkt vom zuständigen Zivilstandsamt gemeldet. Alle Fragen rund um den Geburtsschein können Sie direkt beim Zivilstandsamt Region Solothurn in Erfahrung bringen.

 

Heirat

Sämtliche Formalitäten bezüglich Heirat werden ebenfalls über das Zivilstandsamt Region Solothurn abgewickelt.

Sollten Sie im Zuge des Heiratsverfahrens eine Wohnsitzbestätigung benötigen, können Sie diese am Schalter der Einwohnerkontrolle gegen Gebühr beziehen.

 

Todesfall

Jeder Todesfall ist von den Angehörigen oder der bevollmächtigten Bestattungsfirma innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt Region Solothurn, sowie der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bestattungsamt, zu melden. Todesfälle werden jeweils direkt vom zuständigen Zivilstandsamt an die Gemeinde Langendorf gemeldet.
 

Beantragung Pass und Identitätskarte

Die Einwohnergemeinde stellt keine Anträge mehr für Pässe aus. Wenn Sie einen Pass beantragen möchten, tun Sie dies direkt beim Ausweiszentrum Solothurn (auch Kombi-Angebote Identitätskarte und Pass).

Da die Identitätskarte weiterhin ohne elektronisch gespeicherte Daten ausgestellt wird, läuft das Antragsverfahren wie bisher über die Gemeinde Langendorf. Für die Ausstellung der Identitätskarte ist ein Passfoto gemäss Fotomustertafel erforderlich.